Die meisten von uns genießen im Sommer gerne die wärmenden Sonnenstrahlen. Dabei ist es selbstverständlich, sich bei längerem Aufenthalt in der Sonne einzucremen oder auf andere Weise vor Sonnenbrand und -stich zu schützen – zum Beispiel durch das Tragen leichter Kleidung oder den Aufenthalt im Schatten.
Aber wie schützen wir uns eigentlich während der Arbeit im Freien? Gerade Personen die tagtäglich in der Sonne arbeiten, benötigen genügend Schutz. UV-Schutz- und Kühlkleidung ermöglicht es, auch während der Arbeit geschützt und angenehm kühl zu arbeiten.
UV-Schutzkleidung wird nicht nur empfohlen, sondern auch finanziell unterstützt. Nutzen Sie unser Angebot und das Angebot der BG BAU und schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter!
Hier finden Sie unsere UV-Schutzkleidung und Kühlkleidung. Gerne beraten wir Sie dabei, das passende Produkt für Sie zu finden.
Arbeitsschutzprämien – BG BAU
Die BG BAU fördert den Arbeitsschutz in verschiedenen Bereichen z.B. Absturz, Körperliche Belastung oder Lärm durch Zuschüsse und Prämien, unter anderem auch den Schutz gegen UV-Strahlung sowie Kühlkleidung. Die Gefährdung durch UV-Strahlung kann nicht immer durch technische oder organisatorische Maßnahmen gemindert werden – so können noch immer bis zu 50 Prozent der UV-Strahlung beim Arbeitnehmer durch reine Reflexion ankommen. Aus diesem Grund fördert die BG Bau persönliche Schutzmaßnahmen wie: Kühlkleidung, UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen, UV-Schutzbrillen usw. Empfohlen werden dabei vor allem:
• Funktions-und Warnshirts mit UV-Schutz und langen Ärmeln
• Schutz von Kopf-und Nackenbereich durch Kopfbedeckungen mit breiter Krempe oder Nackenschutz
• Schutzhelm mit Nackenschutz
• Sonnenbrillen
• Kühlkleidung zur Aufrechterhaltung einer normalen Körpertemperatur
Für Funktionsshirts und Warnschutzshirts mit UV-Schutz beträgt die Förderung maximal 30€ pro Stück. Für Kühlwesten max. 100€ pro Kühlweste und für Sonnenbrillen beträgt die Förderung max. 20€ pro Brille.
Hier geht es direkt zum Antrag auf Förderung einer Arbeitsschutzprämie: Antrag auf Förderung einer Arbeitsschutzprämie | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Bildquelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Auswirkungen von Hitze
Körperliches Arbeiten bei hohen Temperaturen im Freien kann schnell zu Überhitzung und Belastungen des Herzkreislaufsystems führen. Kühlkleidung hilft, die normale Körpertemperatur aufrecht zu erhalten. Sie kann außerdem Hitzeerkrankungen entgegenwirken und die Leistungsfähigkeit steigern.
Bildquelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Was ist UV-Strahlung?
„Die ultraviolette (UV-)Strahlung, die den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer (nm) bis 400 nm umfasst, ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung. Die UV-Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und kann auch nicht mit anderen Sinnesorganen wahrgenommen werden. UV-Strahlung ist die Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen der Menschen und ein wichtiger Umweltparameter.“ – BfS (Bundeschutz für Strahlenschutz)
Die natürliche UV-Strahlung der Sonne kann durch leichte Bewölkung, Schnee, Sand, Wasser und Nebel noch verstärkt werden und sollte deshalb nicht unterschätzt werden. Die Wirkungsweise an sich, unterscheidet sich jedoch nicht von der erzeugten UV-Strahlung.
Insgesamt gibt es drei Formen der UV-Strahlung – diese werden wie folgt unterteilt:
• UV-A-Strahlung – dringt am tiefsten in die Haut bis in die Lederhaut (Dermis)
• UV-B-Strahlung – Dringt nur bis in die Oberhaut (Epidermis)
• UV-C-Strahlung – Dringt in die Haut ein sondern wird reflektiert
Wie wirkt sich UV-Strahlung auf uns aus?
UV-Strahlung wirkt sich vor allem auf Haut und Augen aus. Dies zeigt sich dann in Form von Augenentzündungen, Sonnenbrand oder Sonnenallergie und in schwerwiegenden Fällen sogar als Krebserkrankung bei ständiger ungeschützter Aussetzung. Hierbei wird nicht zwischen erzeugter und natürlicher UV-Strahlung unterschieden, da es in beiden Fällen zu Erkrankungen kommen kann.
Orientierungshilfe UV-Index
Um besser einschätzen zu können ob Sie sich zusätzlich schützen müssen wurde der international vereinheitlichte UV-Index eingeführt, welcher in 3 Kategorien mit insgesamt 11 Unterkategorien eingeteilt wurde. Der UV-Index (UVI) beschreibt den Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. In den Sommermonaten erreicht dieser UVI in Deutschland zwischen 11 und 16 Uhr Werte bis zu 10.
Ab einem Tagesspitzenwert von 3 ist ein Schutz erforderlich, in diesem Fall zum Beispiel UV-Schutzkleidung, Sonnenbrille, Sonnenschutzmittel oder vermeiden der Mittagssonne. Ab einem Tagesspitzenwert von 8 ist ein Schutz absolut notwendig. Hier wird auch vor allem darauf verwiesen, die Mittagssonne zu meiden, Schatten zu suchen, UV-Schutzkleidung, Sonnenbrille, Sonnencreme und Hut zu tragen.
Bildquelle: Bundesamt für Strahlenschutz (bfs)
Warum UV-Schutz?
Erkrankungen durch UV-Strahlung können häufig schon durch UV-Schutz wie: Sonnencreme, UV-Schutzkleidung oder Vermeidung der Mittagssonne unterbunden werden. Jedoch nicht von solchen, die tagtäglich unter freiem Himmel arbeiten müssen. Dazu das BfS (Bundesamt für Strahlenschutz): „Den besten Schutz für Menschen, die sich viele Stunden in der Sonne aufhalten müssen, wie Sportler, Gärtner, Bauarbeiter oder Bademeister, erreicht man mit UV-Schutzkleidung.“ Krankheiten, welche durch UV Einwirkung entstehen werden von der DGUV anerkannt und gehören inzwischen zu einer der häufigsten Berufserkrankungen. Seit dem 1.1.2015 steht Hautkrebs auf der Berufskrankheitenliste (BK) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Im Jahr 2022 waren Hautkrebs und Vorstufen durch natürliche UV-Strahlung die häufigste Berufskrankheit.
Die UV-Schutzkleidung
UV-Schutzkleidung bietet Ihnen den Schutz den Sie brauchen! Die Kleidung wurde speziell dafür entwickelt – Die Materialzusammensetzung ist dichter als bei normaler Kleidung und schützt Sie so besser vor UV-Strahlungen. Ebenso wie bei Sonnencremes, gibt es bei UV-Schutzkleidung auch Maßeinheiten: Ultraviolet Protection Factor (UPF). Die UPF Skala reicht von 15 bis 50 und bezieht sich darauf, wie viele Sonnenstrahlen die Kleidung durchlässt. Normale Kleidung oder nur Sonnencremes bieten keinen verlässlichen UV-Schutz. Um sicheren und vorschriftsmäßigen Arbeitsschutz für die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten muss die Kleidung die Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung EN 2016- 25, insbesondere auf der geprüften UV-Schutz nach EN 13758-2 oder AS/NZS 4399, erfüllen. UV-Schutzkleidung ist auch mit zusätzlichen Schutzeigenschaften wie zum Beispiel: Hochsichtbarkeit, Flammschutz oder Lichtbogenschutz erhältlich. Alle Arten von Bekleidungs-und Beschattungsmaterialien sollten nach dem UV Standard 801 Label auf den Grad des UV-Schutzfaktors geprüft werden.
Besonderheiten des UV Standard 801 Label:
• Ermittelt den UPF mit dem der UV-Schutzfaktor der Textilien angegeben wird
• Textilien werden ausschließlich im trockenen und neuen Zustand geprüft realistische Bedingungen
• Das UV STANDARD 801 Label am geprüften Produkt gibt mit dem angegebenen UV-Schutzfaktor darüber Auskunft, um wieviel länger sich der Nutzer von UV-Schutzkleidung oder UV-Beschattungsartikeln in der Sonne aufhalten kann, ohne Hautschäden davonzutragen
Sie interessieren sich für UV-Schutzkleidung? Dann schauen Sie sich doch unser Sortiment an unter: UV Schutzkleidung Archive – Alsco UV-Schutzkleidung
Wer sollte UV-Schutzkleidung tragen?
Für alle Beschäftigten, die draußen arbeiten, ist das Problem „UV-Strahlung“ relevant. Laut der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sind folgende Berufsgruppen besonders gefährdet:
Zusätzlich aber auch:
• Baumaschinenführer / Baumaschinenführerinnen
• Beschäftigte im Gerüstbau
• Glas- und Fassadenreinigung
UV-Schutz als verpflichtende Persönliche Schutzausrüstung
Für die Arbeitsschutzbekleidung gelten in Deutschland strenge Normen. UV-Schutzkleidung gehört zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und muss die Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung EG 2016/425 erfüllen. Das heißt, Produzenten und Lieferanten von Arbeitsschutzbekleidung mit UV-Schutz müssen die geltenden Normen EN ISO 13688:2013 und EN 13758-2:2003+A1:2006 bzw. AS/NZS4399:1996, oder den UV-STANDARD 801 erfüllen. Seit dem 21.04.2018 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet Ihren Arbeitnehmern diese Ausrüstung zu stellen: siehe Arbeitsschutzgesetz §4, §5, §11 §12, Arbeitsstättenverordnung §3, Anhang 5.1 und Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“, BGV A1 § 23. Ab dem 21. April 2019 darf zudem nur noch zugelassene UV-Schutz-Kleidung mit der Zertifizierung EN ISO 13758-2:2003+A1:2006 verkauft werden.