UV Schutzkleidung


Schutzeigenschaft von UV Schutzkleidung

Ebenso wie bei Sonnencremes, gibt es bei UV-Schutzkleidung auch Maßeinheiten: Ultraviolet Protection Factor (UPF). Die UPF Skala reicht von 15 bis 50 und bezieht sich darauf, wie viele Sonnenstrahlen die Bekleidung durchlässt. Normale Kleidung oder nur Sonnencremes bieten keinen verlässlichen UV-Schutz. Um sicheren und vorschriftsmäßigen Arbeitsschutz für die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten muss die Kleidung die Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung EN 2016- 25, insbesondere auf der geprüften UV-Schutz nach EN 13758-2 oder AS/NZS 4399, erfüllen. UV-Schutzkleidung ist auch mit zusätzlichen Schutzeigenschaften wie zum Beispiel: Hochsichtbarkeit, Flammschutz oder Lichtbogenschutz erhältlich. Alle Arten von Bekleidungs-und Beschattungsmaterialien sollten nach dem UV Standard 801 Label auf den Grad des UV-Schutzfaktors geprüft werden.

Arbeitsschutzprämien – BG Bau

Die BG BAU fördert den Arbeitsschutz in verschiedenen Bereichen z.B. Absturz, Körperliche Belastung oder Lärm durch Zuschüsse und Prämien, unter anderem auch den Schutz gegen UV-Strahlung. Die Gefährdung durch UV-Strahlung kann nicht immer durch technische oder organisatorische Maßnahmen gemindert werden – so können noch immer bis zu 50 Prozent der UV-Strahlung beim Arbeitnehmer durch reine Reflexion ankommen. Aus diesem Grund fördert die BG Bau persönliche Schutzmaßnahmen wie: Kühlkleidung, UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen, UV-Schutzbrillen usw.